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BVerwG, 11.08.1961 - IV C 12.61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Gewährung einer Hausratentschädigung - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 16.01.1959 - L 91 III 58
- BVerwG, 11.08.1961 - IV C 12.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.04.1955 - III C 49.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.08.1961 - IV C 12.61
Daß der klare Wortlaut des Gesetzes nur dahin verstanden werden kann, daß es bei dieser Gegenüberstellung nicht auf den nach dem FG, sondern ausschließlich auf den nach der Kriegssachschädenverordnung anzuerkennenden Verlust ankommt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in dem Urteil vom 28. April 1955 - BVerwG III C 49.55 - (BVerwGE 2, 77) entschieden.Da die Anträge der Klägerin nach der Kriegssachschädenverordnung trotz offenbar erfolgter amtlicher Prüfung nicht zu einem Bescheid oder einer Vereinbarung auf Grund der Kriegs Sachschädenverordnung über die nach dieser Verordnung anzuerkennenden Verluste geführt haben, ist eine Bindung der Ausgleichsbehörden gemäß § 42 FG nicht gegeben (vgl. Urteil vom 28. April 1955 - BVerwG III C 49.55 - [BVerwGE 2, 77]).